Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.11.2007 - 11 CS 07.1661 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,80781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 12.03.2009 - 11 CS 08.3307
Fahrerlaubnisentziehung; Sozialmedizinisches Gutachten mit der Diagnose: …
Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe). - VG Cottbus, 28.04.2022 - 7 L 82/22 "Es ist davon auszugehen, dass im sicherheitsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gewonnene fahreignungsrelevante Erkenntnisse ähnlich wie Erkenntnisse, die in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglicherweise rechtswidrig gewonnenen wurden (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, Einl. RdNr. 55 unter Verweis auf BVerfG vom 30.6.2005 NStZ 2006, 46 ff.) jedenfalls keinem pauschalen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. OVG Greifswald vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08; OVG Schleswig vom 14.8.2008 Blutalkohol 45, 416 ff.; VGH München vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661; vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046; zu Verwertungsverbot vgl. auch OVG Hamburg vom 21.3.2007 NJW 2008, 96 ff. für den Bereich des ausländerrechtlichen Problems der Scheinehe).
- VG München, 16.07.2008 - M 6b K 08.513
Fahrerlaubnis: Entziehung wegen Nichtvorlage eines angeforderten Gutachtens; …
21Nachdem der Kläger seinen Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren nicht nachgekommen ist, und das zu Recht angeordnete Gutachten weder fristgerecht noch bis zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (und auch nicht bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung) beigebracht hat, durfte die Beklagte gemäß §§ 46 Abs. 4 Satz 3, 11 Abs. 8 FeV von seiner Nichtbefähigung ausgehen und hatte insoweit dem Kläger ohne weitere Ermessenserwägungen die Fahrerlaubnis zu entziehen (vgl. auch VGH vom 26.11.2007, Az.: 11 CS 07.1661). - VGH Bayern, 13.08.2009 - 11 CS 09.1670
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO
Zudem begehrte er in beiden Instanzen die Verpflichtung der Antragsgegnerin, den Fahrgastbeförderungsschein an ihn zurückzugeben (vgl. zu den streitwertrechtlichen Folgen der Erstreckung eines Rechtsschutzbegehrens nach § 80 Abs. 5 VwGO auf die Verpflichtung zur Herausgabe eines Fahrgastbeförderungsscheins BayVGH vom 31.8.2006 Az. 11 CS 05.1928; vom 26.11.2007 Az. 11 CS 07.1661).